Kartellamt prüft Übernahme von AP durch ddp

Das Bundeskartellamt prüft die Übernahme des deutschen Dienstes der Nachrichtenagentur AP durch ddp. Die zuständige Fachabteilung habe nach den Berichten über den Verkauf von sich aus eine Untersuchung eingeleitet, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Tags zuvor hatte die Deutsche Presse-Agentur mitgeteilt, sie habe wegen der Übernahme das Bundeskartellamt angerufen.

"Wir haben ddp zu einer Stellungnahme aufgefordert", sagte die Behördensprecherin. Das Unternehmen sei aufgefordert worden, die Übernahme zu erläutern "und zu begründen, warum sie darin kein anmeldepflichtiges Vorhaben sieht".

Der von dpa beauftragte Anwalt Thorsten Mäger erklärte laut Mitteilung der Agentur: "Der Zusammenschluss unterliegt ... der deutschen Fusionskontrolle." Mit der Verbindung von AP (jetzt DAPD) und ddp werde "die Zahl der Wettbewerber bei Nachrichtenagenturen in Deutschland erheblich reduziert". Die Transaktion vom 7. Dezember 2009 berühre auch die öffentliche Aufgabe der Presse, weil "zwei marktrelevante Nachrichtenagenturen von Finanzinvestoren kontrolliert werden, die den Erwerb als reines Investment und nicht als öffentliche Aufgabe ansehen." Bislag sei AP Deutschland Teil einer nicht profitorientierten Genossenschaft gewesen. "Nach dem Zusammenschluss werden die zwei Nachrichtenagenturen von zwei Privatpersonen kontrolliert", erklärte Mäger. 

Der Sprecher von ddp und DAPD, Wolfgang Zehrt, sagte dazu laut einem Bericht von meedia.de, eine Meldung an das Kartellamt sei von Juristen geprüft und als nicht notwendig befunden worden. “Wir haben damit in dem vollen juristischen Bewusstsein gehandelt, das nicht tun zu müssen.” Zehrt wies darauf hin, dass dpa nun schon das zweite Mal "zu juristischen Mitteln gegen uns greift”. In dem ersten Fall will dpa beim Berliner Landgericht erwirken, dass ddp und dessen Miteigentümer Peter Löw nicht mehr behaupten darf, dass dpa mit "sittenwidrigen Verträgen" arbeite.

Wie lange das Bundeskartellamt für die Prüfung benötigt, ist zurzeit kaum abzuschätzen. Das hänge ganz von der Sachlage ab, sagte die Behördensprecherin.