dpa und dapd legen Rechtsstreit bei

Ein juristisches Nachspiel zu Äußerungen anlässlich der Übernahme des deutschen AP-Dienstes durch die ddp-Gesellschafter ist beigelegt. Stein des Anstoßes war unter anderem der von Investor Peter Löw gegenüber dem Marktführer dpa vorgebrachte Vorwurf einer Monopolstellung. Wegen dieser und weiterer Äußerungen legte dpa eine Unterlassungsklage ein. Jetzt haben beide Seiten ihren Streit vor dem Landgericht Berlin beigelegt, wie der Branchendienst Meedia berichtet. Als Mitgesellschafter der aus ddp und AP Deutschland hervorgegangenen Nachrichtenagentur dapd erklärte Löw nach einer Mitteilung des Unternehmens, dass "aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklung ... von einer Monopolstellung der dpa heute in der Tat nicht mehr die Rede sein könne". Die Deutsche Presse-Agentur zog daraufhin ihre Klage zurück. Löw erklärte nach der Mitteilung von dapd, "er hoffe, dass sich die Auseinandersetzung mit dem Wettbewerber dpa nunmehr versachliche".