Gesetz soll AFP-Einnahmen fürs "Gemeinwohl" verankern
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- Erstellt am Freitag, 27. Januar 2012 19:45
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Vor dem Hintergrund der in Brüssel anhängigen Beschwerde gegen staatliche Subventionen für AFP berät die französische Nationalversammlung jetzt über ein Sammelgesetz, das auch eine Erweiterung des AFP-Statuts von 1957 vorsieht. In Artikel 13 sind dort die Einnahmequellen der Nachrichtenagentur genannt, die sich weder als privates noch als staatliches Unternehmen, sondern als Einrichtung eigenen Rechts ("sui generis") versteht. Hier soll nun neben den Einnahmen aus dem Verkauf von Informationsdienstleistungen und Einnahmen aus Vermögenswerten als weitere Quelle hinzugefügt werden: "la compensation financière par l'état des coûts nets générés par l'accomplissement de ses missions d'interêt général" - also "die finanzielle Kompensation der Nettokosten, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für das Gemeinwohl anfallen". Diese Formulierung findet sich bereits in einem früheren Gesetzentwurf, der aber wegen zusätzlicher Änderungen auf massiven Widerstand der Gewerkschaften stieß. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf wurde von den bei AFP vertretenen Gewerkschaften (CGT, CFDT, FO, SNJ, SUD, CGC) hingegen grundsätzlich begrüßt. Im vergangenen Jahr erhielt AFP 115 Millionen Euro aus der Staatskasse. Die Wettbewerbsbeschwerde gegen AFP bei der EU-Kommission wurde 2010 von der Nachrichtenagentur dapd eingereicht.
(Nachtrag 2.2.)
Die Nationalversammlung in Paris hat die Gesetzesänderung am 31.1. in erster Lesung verabschiedet. Jetzt muss sie noch vom Senat gebilligt und dann ein zweites Mal von der ersten Kammer verabschiedet werden. AFP sprach von einem "zukunftsgerichteten und entschiedenen Schritt nach vorne auf dem Weg zur Klärung der Finanzbeziehungen zwischen dem französischen Staat und der AFP". Dies belege "die Entschlossenheit Frankreichs, die Streitsache möglichst rasch beizulegen, die durch die deutsche Nachrichtenagentur dapd bei der EU-Kommission angestrengt worden war".