epd klärt Verbotslegende auf  E-Mail
Montag, den 24. Juni 2002 um 18:37 Uhr

Nach intensiven Recherchen zur eigenen Geschichte hat der Evangelische Pressedienst die bisher verbreitete Darstellung korrigiert, wonach der epd - die älteste deutsche Nachrichtenagentur - 1937 vom NS-Regime verboten worden sein soll.

"Die Behauptung, der epd sei in die Illegalität gedrängt worden, kann nicht mehr aufrechterhalten werden", erklärt Chefredakteur Thomas Schiller im Editorial zu einem Sonderheft von epd Medien (pdf-Datei, rund 6 MB). Diese Legende wurde vom früheren epd-Chefredakteur Focko Lüpsen verwendet, um 1947 die Lizenz der britischen Militärregierung für die Wiedergründung der Nachrichtenagentur zu erhalten.

"Jahrzehntelang arbeiteten die Redaktionen mit der guten Gewissheit, in der Tradition eines Mediums beschäftigt zu sein, das von den Nationalsozialisten verboten worden sei. Dass dies nicht stimmt, ist für uns eine bittere Erkenntnis", schreibt Schiller.

Nach einem Hinweis von Schillers Vorgänger Hans Hafenbrack, der an einem Buch über die epd-Geschichte arbeitet, ging epd-Medienredakteur Volker Lilienthal der Sache in einjähriger Arbeit auf den Grund. "Das Ergebnis ist erschütternd", schreibt Schiller. "Hinweise auf eine deutliche Distanz des epd zum Regime lassen sich - jedenfalls aus heutiger Sicht - ebenso wenig erkennen wie mögliche Anlässe für ein Verbot. Die Berichterstattung des epd entsprach weitestgehend dem Duktus der NS-Propaganda."

Die Recherchen Lilienthals widerlegen die Behauptung Lüpsens nach dem Krieg, dass "nach einer scharfen Auseinandersetzung des Chefredakteurs mit dem Fachschaftsleiter der Reichspressekammer ein Verbot verhängt und der epd in die Illegalität gedrängt wurde". Lüpsen war seit 1933 Chefredakteur, besagter Fachschaftsleiter aber war damals August Hinderer, Direktor des Evangelischen Pressverbands für Deutschland, der den Fortbestand der Kirchenpresse im NS-Staat sicherte und ein enges Vertrauensverhältnis mit Lüpsen unterhielt. Und Hinderer stand dem Regime kritisch gegenüber, war 1934 auch vorübergehend in Haft.

Der epd-Dienst erschien aber auch nach dem angeblichen Verbotsjahr 1937 ungehindert weiter, alle 14 Tage in der A-Ausgabe für die Tagespresse (bis 1939) und etwa wöchentlich die B-Ausgabe für die Kirchenpresse (bis 1941). Von zwei kleineren Rügen des Propagandaministeriums abgesehen erschien der epd ungehindert weiter, und die erhaltenen Jahrgängsbände zeigen nach den Untersuchungen Lilienthals: "Der epd war gleichgeschaltet, und es gab keine durchgängige Distanz zum Regime, die sich aus christlichem Glauben gespeist hätte. Der epd leistete die Propaganda, die verlangt war, und steigerte sich dabei bis zur Kriegsschwärmerei." Anstatt die Aufforderung der staatlichen Behörden zu nutzen, sich allein auf religiöse Fragen zu beschränken, gibt es im epd-Dienst der damaligen Jahre Hinweise darauf, dass die epd-Redaktion "zumindest einigen Vorhaben des NS-Regimes zugestimmt, diese also publizistisch bewusst mitgetragen" hat. Deswegen vermutet Lilienthal auch, dass es Lüpsen nach dem Krieg mit der Verbotslegende möglicherweise auch darum gegangen sei, Spuren zu verwischen, die dem Aufbau einer neuen Karriere hinderlich gewesen sein könnten - so feierte ein F.L. in einem Leitartikel Anfang September 1939 den Beginn des Krieges gegen Polen. Erst am 14. Mai 1941 stellte der epd wirklich sein Erscheinen ein - weil die Kriegswirtschaft dafür kein Papier mehr bereit stellen wollte.

Die nach dem Krieg von Lüpsen aufgebrachte Verbotslegende ging in mehrere Arbeiten zur Pressegeschichte ein; auch in Zschunke, Agenturjournalismus, heißt es in der 2000 erschienenen zweiten Auflage über den epd: "...nach dem Verbot 1937 wurde die Berichterstattung 1947 wiederaufgenommen". Lilienthal schreibt dazu: "Die Perpetuierung der Verbotslegende in der Pressegeschichtsschreibung der Bundesrepublik ist ein Beispiel dafür, wie durch pures Abschreiben Fehler und Irrtümer in die Wissenschaft kommen." Umgekehrt zeigt die eindrucksvolle historische Arbeit Lilienthals wieder einmal, wie wichtig Recherche ist, die der Sache auf den Grund geht.

 

 

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